Hinweis:

Osteopathische Behandlungen werden von gesetzlichen Krankenkassen teilweise bis zu 80% bezuschusst. Den jährlichen maximalen Gesamtzuschussbetrag sollten Sie bei Ihrer Krankenkasse erfragen.

Die Kosten für Osteopathie, Akupunktur, Laser, Blutanalyse und psychologische Beratung (dieses mit vorheriger Absprache des Kostenträgers) werden ganz oder teilweise über die GebüH von Beihilfe und privaten Krankenkasssen erstattet.

 

Gutscheine

Gern stellen wir Ihnen Geschenkgutscheine in attraktiver und individuelle Form aus. Dabei ist es Ihnen überlassen, einen festgesetzten Betrag oder eine Behandlungsform (ohne Wert) zu vermerken.

 

Geschenkgutschein